Allgemeine Geschäftsbedingungen

**Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen für die Fahrzeugvermietung**

**1. Nutzung des Fahrzeugs**

1.1 Der vorliegende Vertrag regelt die Nutzung eines Fahrzeugs durch den Vertragspartner im Rahmen der vereinbarten Vertragsdauer. Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug schonend und pfleglich zu behandeln.

1.2 Jegliche kommerzielle Nutzung des Fahrzeugs, Weitervermietung oder Verwendung für Renn- oder Sportveranstaltungen ist ausdrücklich untersagt.

1.3 Die Befugnis zur Nutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich den im Vertrag ausdrücklich benannten Fahrern vorbehalten.

1.4 Für Fahrten ins Ausland mit dem Transporter/LKW oder PKW ist im Voraus die Genehmigung von ML Transporte & Vermietung einzuholen.

**2. Mietpreis und Abrechnung**

2.1 Die Mietkosten setzen sich aus einer Grundgebühr für den vereinbarten Zeitraum und den Kosten für gefahrene Kilometer zusammen.

2.2 Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.

2.3 Aktuelle Tarife sind auf unserer Webseite Mlrent.de ersichtlich.

**3. Vertragsabschluss und Rücktritt**

3.1 Fahrzeugreservierungen sind erst nach Abschluss des Vertrags verbindlich. Zur Vertragsabschließung sind folgende Dokumente erforderlich:
– Gültiger Personalausweis oder polizeiliche Anmeldebestätigung
– Gültiger Führerschein des Fahrers
– Anzahlung entsprechend der geschätzten Mietkosten sowie eine Kaution.

3.2 Nach Vertragsabschluss erhält der Mieter einen Abholschein.

3.3 Bis zu sieben Tage vor dem geplanten Mietbeginn kann der Mieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späterem Rücktritt gelten festgelegte Stornogebühren.

3.4 Ein Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn verpflichtet den Mieter zur Zahlung der Grundgebühr für den vereinbarten Zeitraum.

3.5 ML Transporte & Vermietung kann den Vertrag aus folgenden Gründen kündigen:
– Unverschuldeter, nicht rechtzeitig behebbarer Schaden am Fahrzeug
– Fehlende oder nachträglich wegfallende erforderliche Vertragsunterlagen gemäß Punkt 3.1 und 4.3.

**4. Übergabe des Fahrzeugs**

4.1 Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Übergabetermin, behält sich ML Transporte & Vermietung das Recht vor, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.

4.2 Die Übergabe der Fahrzeugdokumente und Schlüssel erfolgt in den Räumlichkeiten von ML Transporte & Vermietung.

4.3 Bei Fahrzeugabholung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
– Führerschein des Fahrers
– Abholschein

4.4 Vor Fahrtantritt hat der Mieter/Fahrer Folgendes zu überprüfen:
– Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs
– Kilometerstand (muss mit dem Fahrtenbuch übereinstimmen)
– Kraftstoffstand (falls nicht vollgetankt, ist dies an einer nahegelegenen Tankstelle nachzuholen; Kosten werden gegen Vorlage der Quittung erstattet)
– äußerer Zustand des Fahrzeugs.

4.5 Jegliche Unregelmäßigkeiten oder Schäden sind umgehend ML Transporte & Vermietung zu melden. Unterlassene Meldungen führen zur vollen Haftung des Mieters.

**5. Während der Fahrt**

5.1 Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, insbesondere bei Langstreckenfahrten den Ölstand regelmäßig zu überprüfen. Bei einem Ölstand unter dem Minimum muss der Mieter/Fahrer umgehend Öl nachfüllen. Die Kosten werden gegen Vorlage der Quittung erstattet.

5.2 Bei Anzeichen einer Schädigung des Fahrzeugs während der Fahrt ist der Fahrer angehalten, umgehend Maßnahmen zur Reparatur oder Schadensbegrenzung zu ergreifen.

**6. Verhalten bei Unfällen und Schäden**

6.1 Nach einem Unfall muss der Mieter/Fahrer unverzüglich die Polizei informieren. Ansprüche der Gegenseite dürfen nicht anerkannt werden.

6.2 Jede Art von Schäden oder Unregelmäßigkeiten sind sofort an ML Transporte & Vermietung zu melden. Andernfalls liegt die Beweislast beim Mieter, den Schaden nicht verursacht zu haben.

6.3 Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit ML Transporte & Vermietung durchgeführt werden.

**7. Rückgabe und Abrechnung**

7.1 Bei Fahrzeugrückgabe muss das Fahrzeug in Frankfurt vollgetankt sein. Dies ist durch Vorlage der Tankquittung nachzuweisen. Danach ist das Fahrzeug auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen.

7.2 Nach Fahrtende sind folgende Informationen im Fahrtenbuch festzuhalten:
– Datum und Uhrzeit
– Strecke der Fahrt
– Kilometerstand
– Tankstand
– Leserlicher Name des Fahrers.

7.3 Fahrzeugschlüssel, -papiere usw. sind rechtzeitig an ML Transporte & Vermietung zurückzugeben, woraufhin die Abrechnung erfolgt.

7.4 Eine Nutzung des Fahrzeugs über die vertragliche Laufzeit hinaus ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung von ML Transporte & Vermietung gestattet.

7.5 Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ist für jeden weiteren Mietzeitraum der volle Mietpreis fällig. Zudem haftet der Mieter für eventuell anfallende Mehrkosten aufgrund einer Ersatzbeschaffung.

7.6 Jegliche Kosten, die aus Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Vereinbarungen entstehen, sind vom Mieter zu tragen.

7.7 Alle Ansprüche gegenüber ML Transporte & Vermietung verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss.

**8. Versicherungsschutz**

8.1 Die Fahrzeuge sind umfassend versichert. Dennoch trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Die aktuelle Höhe ist in den Räumlich

keiten von ML Transporte & Vermietung ersichtlich.

8.2 Der Mieter haftet für:
– Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug oder an anderen Fahrzeugen, die durch ihn oder seinen Fahrer verursacht wurden. Diese Haftung ist auf die Selbstbeteiligung begrenzt (gilt für Kasko- und Haftpflichtschäden).
– Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Mieters oder Fahrers verursacht wurden.
– Angemessene Entschädigung für die Nichtnutzbarkeit des beschädigten Fahrzeugs sowie für Ersatzbeschaffungskosten.
– Schäden infolge eines Unfalls, einschließlich möglicher Versicherungsprämienerhöhungen. ML Transporte & Vermietung behält sich das Recht zur Geltendmachung dieser Ansprüche vor.

8.3 Der Vermieter haftet:
– Für Personenschäden, die dem Mieter zuzurechnen sind.
– Für Sach- und Vermögensschäden, sofern sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Vermieters beruhen.
– Speziell übernimmt der Vermieter keine Verantwortung dafür, ob das Fahrzeug aufgrund technischer Defekte während der Mietdauer unbenutzbar wird.
– Der Vermieter haftet ebenso nicht für weitere Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund.

**9. Schlussbestimmung und Gerichtsstand**

9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.

9.2 Bei eventuellen Streitigkeiten ist Frankfurt am Main der Gerichtsstand, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klage keine bekannte Adresse im Inland aufweist.