Mietbedingungen für Autovermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen für die Fahrzeugvermietung

**1. Nutzung des Fahrzeugs**

1.1 Der Vertrag, der mit dem KFZ-REFERAT abgeschlossen wird, gestattet dem Vertragspartner die Nutzung des Fahrzeugs während der vereinbarten Vertragsdauer. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln.

1.2 Das Fahrzeug darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt, weder weitervermietet noch zu Renn- oder Sportveranstaltungen verwendet werden.

1.3 Nur die im Vertrag explizit genannten Fahrer sind dazu berechtigt, das Fahrzeug zu führen.

1.4 Fahrten ins Ausland mit dem KFZ/LKW bedürfen der vorherigen Zustimmung des KFZ-REFERATS.

**2. Mietpreis und Abrechnung**

2.1 Die Kosten für den Mieter setzen sich aus der Grundgebühr für den vereinbarten Zeitraum und den Kosten für die gefahrenen Kilometer zusammen.

2.2 Kraftstoffkosten trägt der Mieter.

2.3 Die aktuellen Tarife werden durch Aushang bekannt gegeben.

**3. Vertragsabschluss und Rücktritt**

3.1 Fahrzeuge können nur bei Vertragsabschluss verbindlich reserviert werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:
– Gültiger Personalausweis/Polizeiliche Anmeldebestätigung
– Gültiger Führerschein des Fahrers
– Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten sowie eine Kaution.

3.2 Nach Vertragsabschluss wird dem Mieter ein Abholschein überreicht.

3.3 Der Mieter kann bis zu sieben Tage vor dem geplanten Fahrtantritt kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späterem Rücktritt gelten festgelegte Stornogebühren.

3.4 Bei einem Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn ist der Mieter zur Zahlung der Grundgebühr für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet.

3.5 Das KFZ-REFERAT kann den Vertrag aus folgenden Gründen kündigen:
– Bei unverschuldetem, nicht rechtzeitig behebbarem Schaden
– Bei Nichterfüllung oder nachträglichem Wegfall der erforderlichen Vertragsunterlagen gemäß Punkt 3.1 und 4.3.

**4. Übergabe des Fahrzeugs**

4.1 Erscheint der Mieter nicht zum vertraglich vereinbarten Übergabetermin, ist das KFZ-REFERAT berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.

4.2 Die Übergabe der Fahrzeugdokumente und -schlüssel erfolgt grundsätzlich in den Räumlichkeiten des KFZ-REFERATS.

4.3 Bei Abholung des Fahrzeugs müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
– Führerschein des Fahrers
– Abholschein

4.4 Beim Fahrtantritt hat der Mieter/Fahrer Folgendes zu überprüfen:
– Funktionalität des Fahrzeugs
– Kilometerstand (muss mit dem Fahrtenbuch übereinstimmen)
– Benzinstand (falls das Fahrzeug nicht vollgetankt ist, ist dies an einer nahegelegenen Tankstelle nachzuholen; die Kosten werden gegen Vorlage der Tankquittung erstattet)
– äußerer Zustand des Fahrzeugs.

4.5 Unregelmäßigkeiten und Schäden sind dem KFZ-REFERAT sofort zu melden. Andernfalls muss der Mieter nachweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Für nicht gemeldete Schäden haftet der Mieter in jedem Fall.

5. Während der Fahrt

5.1 Aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht des Mieters/Fahrers gegenüber dem gemieteten Fahrzeug ergibt sich insbesondere bei Langstreckenfahrten die Verpflichtung zur Überprüfung des Ölstands. Wenn der Ölstand unter das Minimum fällt, ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, Öl nachzufüllen. Die Kosten werden gegen Vorlage der Quittung erstattet.

5.2 Sollten während der Fahrt Anzeichen einer Beschädigung des Fahrzeugs auftreten, ist der Fahrer verpflichtet, umgehend Maßnahmen zur Behebung oder Begrenzung des Schadens zu ergreifen.

6. Verhalten bei Unfällen und Schäden

6.1 Nach einem Unfall muss der Mieter/Fahrer umgehend die Polizei verständigen. Ansprüche der Gegenpartei dürfen nicht anerkannt werden.

6.2 Unregelmäßigkeiten und Schäden sind dem KFZ-REFERAT sofort zu melden. Andernfalls obliegt dem Mieter die Beweislast, dass er den Schaden nicht verursacht hat.

6.3 Reparaturen dürfen nur in Absprache mit dem KFZ-REFERAT durchgeführt werden.

7. Rückgabe und Abrechnung

7.1 Am Ende der Fahrt muss das Fahrzeug in Frankfurt vollgetankt werden. Dies ist durch Vorlage der Tankquittung nachzuweisen. Anschließend ist das Fahrzeug auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen.

7.2 Nach der Fahrt müssen im Fahrtenbuch folgende Informationen eingetragen werden:

  • Datum/Uhrzeit
  • Bereich der Fahrt
  • Kilometerstand
  • Tankangaben
  • Leserlicher Name des Fahrers.

7.3 Fahrzeugschlüssel, -papiere usw. müssen rechtzeitig im KFZ-REFERAT abgegeben werden. Dabei erfolgt die Abrechnung des Vertrags.

7.4 Eine Nutzung des Fahrzeugs über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des KFZ-REFERATS gestattet.

7.5 Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ist für jede nachfolgende Mietperiode der volle Mietpreis zu entrichten. Zudem haftet der Mieter für möglicherweise anfallende Mehrkosten für eine Ersatzbeschaffung.

7.6 Generell haftet der Mieter für alle entstehenden Kosten bei Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Vereinbarungen.

7.7 Alle Ansprüche gegenüber dem KFZ-REFERAT verjähren sechs Monate nach Vertragsschluss.

8. Versicherungsschutz

8.1 Die Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Dennoch beinhaltet diese Versicherung eine Selbstbeteiligung für den Mieter im Falle eines Schadens. Die aktuelle Höhe der Selbstbeteiligung ist durch einen Aushang im KFZ-REFERAT bekanntgegeben.

8.2 Der Mieter haftet für:

  • Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug oder am gegnerischen Fahrzeug, die von ihm oder seinem Fahrer verursacht wurden. Diese Haftung ist auf den Betrag der Selbstbeteiligung begrenzt (gilt für Kasko- und Haftpflichtschäden).
  • Schäden, die er oder sein Fahrer durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben.
  • Eine angemessene Entschädigung für den Zeitraum, in dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann, sowie für die Kosten einer Ersatzbeschaffung.
  • Unfallbedingte Folge- und Sachschäden, einschließlich einer möglichen Erhöhung der Versicherungsprämie. Die Geltendmachung dieser Ansprüche bleibt dem KFZ-REFERAT vorbehalten.

8.3 Der Vermieter haftet:

  • Für Personenschäden, die dem Mieter schuldhaft zugefügt wurden.
  • Für Sach- und Vermögensschäden, sofern sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
  • Speziell haftet der Vermieter nicht dafür, dass ein bei Übergabe funktionsfähiges und verkehrssicheres Fahrzeug während der Mietdauer aufgrund eines technischen Defekts nicht weiter genutzt werden kann.
  • Ebenso wenig haftet der Vermieter für weitergehende Ansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund.

9. Schlussbestimmung und Gerichtsstand

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

9.2 Der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder bei Klageerhebung weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland bekannt ist.